HERZLICH WILLKOMMEN
auf der Homepage der Grundschule Neuenkirchen!
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...Bescheinigung Reiserückkehrer
Um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu vermeiden, benötigt jedes Kind nach den Osterferien die folgende Bescheinigung:
...Aktuelle Mitteilungen aus dem Kultusministerium
Stand: 08.04.2021
Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend.
Die Abholung der kostenlosen Testpackungen ist am Freitag, 09.04.2021 zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an der Schule möglich.
Eine ausführliche Information finden Sie im folgenden Elternbrief:
Lesen Sie dazu auch die Briefe aus dem Kultusministerium:
Für die Schuljahrgänge 1 - 6 wird weiterhin eine Notbetreuung (an der Grundschule Neuenkirchen von 7.40 Uhr - 12.40 Uhr) angeboten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
... Schule bei Unwetter, Eis und Schnee
Eltern und Erziehungsberechtigte können bei extremen Wetterbedingungen eigenverantwortlich entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist oder nicht. Sollten Sie als Eltern individuell entscheiden, dass der Schulweg für Ihr Kind zu gefährlich ist, bitten wir um eine telefonische Rückmeldung bis 8.00 Uhr.
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es auch zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbstständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet oder die BIWAPP-App bekannt gegeben.
... Erkältungssymptome und Schulbesuch
Mit Beginn der kühleren Jahreszeit beginnt auch die Erkältungszeit. Ob ein Kind mit Erkältungssymptomen in die Schule kommen darf, hängt von den Symptomen ab.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde empfiehlt folgende Vorgehensweise:
... Schulsozialarbeit wird gestärkt
Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer. Sie unterstützen bei Fragen, Schwierigkeiten oder Sorgen in schulischen Angelegenheiten. Ab Februar 2021 wird auch das Profil der Grundschule Neuenkirchen um den Baustein Schulsozialarbeit erweitert.
... Zusätzliche Lernangebote
Auf unserer Homepage veröffentlichen wir zusätzlich für Sie immer wieder neue Ideen und Links, um die Kinder in dieser besonderen Situation zu beschäftigen. Das müssen nicht nur Lernaufgaben sein, auch Basteln, Sport oder Spiele sollten ihren Platz finden.
Hier gelangen Sie zu einer kleinen Ideensammlung.
Zudem stellt auch das Niedersächsische Kultusministerium einige Informationen zur Verfügung:
... Verhalten im Krankheitsfall COVID-19
Sollte Ihr Kind erkranken oder in häusliche Quarantäne kommen, bitten wir Sie darum, die Schule umgehend telefonisch zu informieren: Erste Krankheitszeichen sind trockener Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder das Gesundheitsamt in Vechta (04441/8980) und sehen Sie von einem Schulbesuch unbedingt ab. Verdachtsfälle sind meldepflichtig und müssen sofort mitgeteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
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